Vorschriften für Radfahrer auf Mallorca

Vorschriften für Radfahrer auf Mallorca
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Natürlich gibt es auch auf Mallorca Verkehrsregeln, an die sich auch Radfahrer halten müssen. Wer dagegen verstößt, wird bestraft – und das nicht zu knapp.

Die 20 wichtigsten Verkehrsregeln für Radfahrer laut der spanischen Verkehrsbehörde (Dirección General de Tráfico – DGT) lauten wie folgt

1. Handy AM OHR? KOPFHÖRER? NEIN!

Die Benutzung von Mobiltelefonen ist beim Radfahren strengstens verboten. Außerdem: Ohrstöpsel! Warum eigentlich? Die Verwendung von Kopfhörern kann lästig sein! Außerdem werden die Geräusche in der unmittelbaren Umgebung als schlimmer empfunden, was leicht zu Unfällen führen kann. Alles, was Ihre Sicht oder Ihr Gehör einschränkt, ist verboten.

Was würde es kosten, wenn Sie es trotzdem täten? 200,- Euro.

2. WARNBREMSUNG VOR DEM AUTO? IM GRUNDE NICHT!

Es wird empfohlen, mit dem Arm vor einem Schild zu winken, um eine Schnellbremsung zu signalisieren. Sie könnten zum Beispiel den Arm heben, um zu signalisieren, dass Sie bremsen müssen, wenn Sie ein Auto hinter sich auftauchen sehen. Dies ist jedoch nicht erforderlich, denn das Loslassen des Lenkers mit einer Hand könnte gelegentlich riskant sein.

3. RADWEG ODER STRASSE?

Ähnlich wie in Deutschland sind auch auf Mallorca die Radwege in der Regel rot markiert. Radfahrer sind hier allerdings nicht verpflichtet, die ausgewiesenen Radwege zu benutzen.

4. ALKOHOLVERBOT BEIM RADFAHREN

Alkohol ist absolut verboten. Bei Kontrollen kann von Ihnen verlangt werden, sich einem Alkoholtest zu unterziehen (obligatorisch). In Wirklichkeit gelten für Radfahrer hier die gleichen Standards wie für Autofahrer. Jeder, dessen Atem mehr als 0,25 Milligramm Alkohol pro Liter enthält, muss zahlen: 500 bis 1.000 Euro.

5. Verwendung eines Kindersitzes beim Radfahren

Sie möchten mit Ihren Kindern einen Ausflug mit dem Fahrrad machen. Ähnlich wie in Deutschland sind die Gesetze in diesem Land sehr streng: Kinder dürfen nur bis zum Alter von sieben Jahren auf dem Rücken eines anderen Fahrrads mitfahren, und auch dann nur, wenn der Radfahrer, der das Kind begleitet, mindestens das entsprechende Alter hat und der Kindersitz zugelassen ist. Bei Verstößen müssen Sie mit Geldstrafen von etwa 100 Euro rechnen.

6. LICHTER GEHEN AUS

Sie besitzen ein Fahrrad auf Mallorca, aber bisher war es Ihnen zu unangenehm oder zu umständlich, Licht zu kaufen. Das könnte Sie eine Menge Geld kosten. Sie müssen vorne und hinten Fahrradlichter tragen, wenn Sie nachts, in Tunneln oder kurzen Unterführungen oder generell überall dort fahren, wo schlechte Sicht herrscht. Wenn Sie das nicht tun, riskieren Sie 200 Euro Strafe!

7. FUSSGÄNGER

Der Vorrang gilt den Fußgängern! Beim Abbiegen und Überqueren von Fußgängern müssen Radfahrer Vorfahrt gewähren. Der Fußgänger muss jedoch passieren dürfen, auch wenn es keinen Zebrastreifen gibt. Andernfalls drohen 200 Euro Strafe!

8. REGELN FÜR DIE VORFAHRT

Kraftfahrzeuge müssen Fahrrädern Vorfahrt gewähren! Radfahrer haben auf Radwegen, Radfahrstreifen und auf dem Seitenstreifen Vorfahrt vor Kraftfahrzeugen. Ansonsten gelten die Gesetze und die Beschilderung, und Sie müssen 200 Euro Strafe zahlen, wenn Sie an einer Kreuzung nicht ausweichen.

9. AKTIVITÄTEN MIT GRUPPEN VON RADFAHRERN

An allen anderen Kreuzungen, einschließlich Kreisverkehren, haben Fahrradgruppen Vorfahrt. Sobald das erste Fahrrad in die Kreuzung oder den Kreisverkehr einbiegt, tritt diese Regel in Kraft. vom ersten bis zum letzten Fahrer!

10. SEIEN SIE VORSICHTIG, WENN SIE BEGINNEN!

Beobachten Sie die Straße, die Sie befahren werden, bevor Sie Ihr Fahrrad starten. Es sollte keine Gefahr bestehen, denn andere Fahrzeuge sollten weit genug entfernt sein. Außerdem muss das Fahrmanöver angezeigt werden. Andernfalls droht eine Strafe von 200 Euro.

11. Straßenschilder

Radfahrer müssen alle Verkehrsschilder beachten! Radfahrer müssen auch auf Verkehrsschilder und vertikale Schilder achten, die Vorfahrt oder Geschwindigkeitsbegrenzungen anzeigen. Die Bußgelder für das Überfahren einer roten Ampel reichen von 150 bis 500 Euro.

12. FAHRMANÖVER ANKÜNDIGUNG

Radfahrer sind verpflichtet, ihre Absichten anzukündigen. Mit dem waagerechten rechten Arm oder dem angewinkelten linken Arm müssen Autofahrer anzeigen, wenn sie in den Verkehr einfahren, abbiegen oder die Fahrspur oder die Richtung wechseln. Ihr Bußgeld für einen Verstoß beträgt 200 Euro.

13. FAHRRADHELM

Das Tragen eines Fahrradhelms wird empfohlen! Obwohl nicht vorgeschrieben, wird das Tragen eines Helms empfohlen. (Außer auf Landstraßen!) Dort gilt die Regel Nr. 19. Unter 16-Jährige sind eine Ausnahme und müssen einen Helm tragen. Kinder werden mit einem Bußgeld von 200 Euro belegt, wenn sie keinen Helm tragen.

14. ÜBERQUEREN SIE DEN ZEBRASTREIFEN

Steigen Sie an Fußgängerüberwegen von Ihrem Fahrrad ab! Sie müssen Ihr Fahrrad schieben, wenn Sie als Radfahrer einen Zebrastreifen überqueren wollen! Andernfalls müssen Sie ein Bußgeld von 200 Euro zahlen.

15. FAHREN AUF DEM SEITENGÄNGER

Auf Gehwegen und in Fußgängerzonen sind Fahrräder nicht erlaubt. Es sei denn, es handelt sich um einen gemeinsamen Rad-/Fußgängerweg. Das Radfahren auf dem Bürgersteig ist verboten und wird mit einem Bußgeld von bis zu 100 Euro geahndet.

16. RECHTSVERKEHR

Radfahrer in der Stadt sollten einen sicheren Abstand zum Bordstein und zu geparkten Autos einhalten und so nah wie möglich am rechten Fahrbahnrand fahren. Radfahrer, die in Gruppen unterwegs sind, dürfen dies nur in einer Zweierkolonne tun. Ein Verstoß gegen die Beschränkungen kann mit einem Bußgeld von bis zu 100 Euro geahndet werden.

17. SICHTBARKEIT

Fahrradfahrer sollten für Autofahrer aus 150 Metern Entfernung sichtbar sein. Dazu sollten sie reflektierende Kleidung und Reflektoren tragen. Bei Nichteinhaltung kann ein Bußgeld von bis zu 80 Euro verhängt werden.

18. STRASSENVERKEHRSSICHERHEIT AUF LANDSTRASSEN

Das Tragen eines Schutzhelms ist für alle Radfahrer auf Landstraßen vorgeschrieben, mit den folgenden drei Ausnahmen: beim Befahren steiler Steigungen, bei der Verwendung eines medizinischen Geräts und wenn es draußen extrem heiß ist. Es ist entscheidend, dass der Helm richtig sitzt und immer geschlossen getragen wird. Bis zu 200 Euro können Sie ausgeben, wenn Sie ohne Helm fahren.

19. Landstraßen

Wenn es auf Landstraßen einen rechten Seitenstreifen gibt, müssen Radfahrer diesen nutzen. Die Nichtbenutzung des Seitenstreifens wird mit 200 Euro geahndet. Dieser sollte nur bei längeren Abfahrten verlassen werden, wenn die Bedingungen sicher sind.

20. SEITE AN SEITE FAHREN

Auf Landstraßen dürfen Radfahrer zu zweit fahren, solange der Weg frei ist und es keine Staus gibt. Dennoch sollten Radfahrer versuchen, so weit rechts wie möglich zu fahren. Bei Nichteinhaltung kann ein Bußgeld von bis zu 100 Euro verhängt werden.

 

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